Verkehrszentralregister 
  

 

 
  Seit dem 1. Januar 1999 erhalten Privatpersonen kostenlos Auskunft über die sie betreffenden Eintragungen und damit auch über die Punkte im Verkehrszentralregister. Auskunft erteilt das
 
 
 

Kraftfahrt- Bundesamt, 24932 Flensburg.

 
 
Damit nicht unter Angabe eines falschen Namens über fremde Personen Auskünfte eingeholt werden können, ist dem Antrag ein Identitätsnachweis beizufügen. Anerkannt werden:
- die amtliche Beglaubigung der Unterschrift
- der Personalausweis, der Pass oder der behördliche Dienstausweis oder deren amtlich beglaubigte Ablichtung oder
- die Geburtsurkunde.
Auskunft bekommt auch ein beauftragter Rechtsanwalt bei Vorlage einer entsprechenden Vollmachtserklärung.
 
   
  Für diese Anfrage hält das Kraftfahrtbundesamt vorgefertigte Formulare für Sie bereit. 
  Dieses Formular stellen wir Ihnen in unserem Download-Bereich ebenfalls zur Verfügung